Die Verfassungskammer des Obersten Gerichtshofs von El Salvador hat mit einer Entscheidung vom 22.2.2022 (Verfahren 33-2016 und 195-2016) Art. 23 Abs. 2 des Gesetzes über den Namen der natürlichen Person insofern für verfassungswidrig erklärt, als die Vorschrift, die die Namensänderung betrifft,