Malta hat am 17.9.2019 dem Verwahrer mitgeteilt, dass das Haager Übereinkommen über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen vom 15.11. 1965 am 17.7.2018 für Malta anwendbar wurde.
Quelle: BGBl. 2020 II 459