Deutschland hat der Republik Moldau mitgeteilt, dass es den Konsularvertrag vom 25.4.1958 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken im Verhältnis zwischen Deutschland und der Republik Moldau kündigt.
Zum Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation erfolgten mit Erklärungen v 15.5.2020 Behördenangaben zu den Zuständigkeiten samt konkreten Kontaktdaten nach Art 6 HApostilleÜbk.
Das Protokoll Nr. 15 zur Änderung der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (SEV Nr. 213) wurde am 14.8.2014 von der Republik Moldau als zehntem Vertragsstaat ratifiziert, ist damit allerdings noch nicht in Kraft getreten.
Quelle:
Das Haager Übereinkommen vom 15.11.1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen ist für Armenien am 1.2.2013 und für die Republik Moldau (nach Maßgabe von Erklärungen) ebenfalls am 1.2.2013 in Kraft getreten.
Quelle: BGBl. 2013