30. Oktober 2019
Lettland

Staatsangehörigkeit der Kinder von Nichtbürgern

Das lettische Parlament (Saeima) hat am 17.10.2019 ein Gesetz verabschiedet, dem zufolge ab dem 1.1.2020 in Lettland geborene Kinder sogenannter Nichtbürger die lettische Staatsangehörigkeit erhalten, soweit sich nicht die Eltern darauf einigen, dass sie eine andere Staatsangehörigkeit erhalten sollen. Wird ein Kind im Ausland geboren, oder ist ein Elternteil Ausländer, so ist nachzuweisen, dass das Kind nicht ausländischer Staatsangehöriger ist oder war.

Etwa 11% der Einwohner Lettlands sind Nichtbürger – diesen Status haben Angehörige der russischsprachigen Minderheit, die nach 1991 nicht Letten oder Russen geworden sind. Diese haben weder die lettische noch eine andere Staatsangehörigkeit, sind als Inhaber eines sogenannten Nichtbürgerpasses aber zum dauerhaften Aufenthalt in Lettland berechtigt und genießen begrenzte Rechte im Land.