20. Oktober 2016
Indien

Staatsangehörigkeit von Tibetern in Indien

Der High Court von Delhi hat am 22.9.2016 entschieden, dass zwischen 1950 und 1987 in Indien geborene Tibeter ohne weiteres als Inder kraft Geburt anzusehen sind. Damit sei ein Schreiben des Innenministeriums an die Wahlkommission, nach dem in dem genannten Zeitraum in Indien geborene Kinder von tibetischen Flüchtlingen zur Feststellung der Staatsangehörigkeit einen Antrag nach Sec 9 (2) Citizenship Act zu stellen hätten, rechtswidrig, da diese auch ohne einen solchen Antrag als Inder zu behandeln seien und folglich auch ein Recht auf Ausstellung eines indischen Passes hätten.

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