28. Juni 2016
Dänemark

Staatsangehörigkeitsentzug wegen Terrordelikten

Der oberste Gerichtshof Dänemarks (das Højesteret) hat Anfang Juni ein untergerichtliches Urteil zur Entziehung der dänischen Staatsangehörigkeit eines dänisch-marokkanischen Doppelstaaters aufgrund von § 8 B Abs 1 des Gesetzes über die dänische Staatsangehörigkeit bestätigt. Damit wurde erstmals seit der 2004 erfolgten, politisch umstrittenen Einführung der Vorschrift, die die Entziehung der Staatsangehörigkeit von Doppelstaatern bei strafrechtlicher Verurteilung wegen Terrordelikten vorsieht, eine entsprechende Maßnahme umgesetzt. Der Betroffene war wegen Werbung für al-Qaida und die syrische al-Nusra-Front in sozialen Netzwerken verurteilt worden.