26. September 2018
Türkei

Staatsangehörigkeitserwerb aufgrund von Investitionen erleichtert

Durch ein Dekret vom 18.9.2018 (Entscheidung Nr. 106, publiziert im Amtsblatt [Resmî Gazete] vom 19.9.2018), ist das Staatsangehörigkeitsgesetz im Hinblick auf die Erleichterung des Staatsangehörigkeitserwerbs für Investoren geändert worden. Die 2017 eingeführte Möglichkeit, die Staatsangehörigkeit aufgrund der Vornahme von Investitionen zu erlangen, wurde durch die Herabsetzung der entsprechenden Anforderungen ausgeweitet. So reicht u.a. statt einer Investition in Höhe von 2 Millionen US-Dollar künftig eine Investition in Höhe von 500000 Dollar aus, die auch in anderer Währung oder in türkischen Lira erfolgen kann.

Link zum Gesetzestext (in türkischer Sprache, s. den 1. Link in der 2. Kategorie)