16. August 2012
Vereinigtes Königreich

Staatsangehörigkeitserwerb durch Ehepartner britischer Staatsangehöriger

Eine Neuregelung im britischen Staatsangehörigkeitsrecht, die für Ehepartner britischer Staatsangehöriger eine Wartezeit von 5 Jahren bis zum Erwerb der Staatsangehörigkeit vorsieht (bisher: 2), eine Sprachprüfung und das Bestehen des sogenannten „Life in Britain“-Tests verlangt sowie ein Mindesteinkommen für britische Staatsangehörige festlegt, die ausländische Ehepartner ins Land holen wollen, hat vor dem Stichtag am 6. Juli eine Heiratswelle pakistanischer Staatsangehöriger ausgelöst, die Ehen mit Verwandten oder Bekannten schlossen, die die britische Staatsangehörigkeit haben.