28. August 2019
Kolumbien

Staatsangehörigkeitserwerb durch Kinder von Venezolanern

Aufgrund der Entschließung 8470 des Nationalen Zivilstandsregisters vom 5.8.2019, die am 20.8.2019 in Kraft getreten ist, können seit dem 19.8.2015 in Kolumbien geborene Kinder sich irregulär im Land aufhaltender Venezolaner die Staatsangehörigkeit erhalten, indem bei ihrem Geburtseintrag der Vermerk »Gültig als Nachweis der Staatsangehörigkeit« eingetragen wird. Die Maßnahme ist, sofern sie nicht vorher beendet wird, auf zwei Jahre ab dem Inkrafttreten befristet. Sie dient dazu, die Staatenlosigkeit solcher Kinder zu verhindern.

Zudem verabschiedete der Kongress am 20.8.2019 einen Gesetzentwurf, der mit gewissen (u. a. den Stichtag und Verfahrensfragen betreffenden) Abweichungen Ähnliches regelt, allerdings noch der Unterschrift des Präsidenten bedarf.

Infolge der politischen und ökonomischen Krise im Nachbarland Venezuela halten sich derzeit etwa 1,4 Millionen Venezolaner in Kolumbien auf. Potentiell sollen etwa 24000 Kinder von der Regelung profitieren können. Auf die Staatsangehörigkeit der Eltern hat diese keinen Einfluss.

Link zum Text der Entschließung