27. Mai 2021
USA

Staatsangehörigkeitserwerb bei medizinisch unterstützter Fortpflanzung

Das State Department hat am 18.5.2021 bekannt gegeben, dass in Zukunft Kindern bei der Geburt miteinander verheirateter Paare, die im Ausland aufgrund künstlich unterstützter Fortpflanzung geboren wurden, die amerikanische Staatsangehörigkeit kraft Geburt zuerkannt wird, sofern einer der Elternteile Staatsangehöriger der USA ist und das Kind eine genetische Verbindung zu einem der Elternteile hat oder von diesem geboren wurde. Anders als bisher muss der Elternteil, der die besagte Verbindung hat, nicht mehr der Staatsangehörige sein. Der Entscheidung liegt keine Gesetzesänderung, sondern eine geänderte amtliche Auslegung von Sec. 301 Immigration and Nationality Act zugrunde.

Link zu Pressemeldung des State Department