27. November 2019
Österreich

Staatsangehörigkeitserwerb für NS-Opfer erleichtert

Das Staatsbürgerschaftsrechtsänderungsgesetz 2018, das am 22.10.2019 im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist, und am 1.9.2020 in Kraft tritt, bringt Erleichterungen beim Zugang zur österreichischen Staatsangehörigkeit für durch das NS-Regime Verfolgte und ihre Nachkommen. Die Neuregelung erweitert den zeitlichen Rahmen der bisher bestehenden diesbezüglichen Regelungen. Außerdem werden auch Bürger der Nachfolgestaaten der österreichisch-ungarischen Monarchie und Staatenlose begünstigt, die ihren Hauptwohnsitz im heutigen Bundesgebiet hatten.

Link zum Gesetzestext