21. Oktober 2020
Indien

Staatsangehörigkeitserwerb setzt Antrag voraus

Der Patna High Court (im indischen Unionsstaat Bihar) hat mit einem Urteil vom 12.10.2020 entschieden, dass eine mit einem Inder verheiratete Nepalesin, die die nepalesische Staatsangehörigkeit aufgegeben hat, in Indien als Wählerin registriert ist und über Grundbesitz in Indien verfügt, dennoch nicht indische Staatsbürgerin ist. Zwar liege die Mindestaufenthaltsdauer von 7 Jahren vor, nach der bei bestehender Ehe mit einem Inder nach Section 5 des Citizenship Act 1955 eine Registrierung als indische Staatsbürgerin hätte gestellt werden können, ein solcher Antrag sei aber nicht gestellt worden. Für den Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Registrierung sei außerdem die Leistung eines Staatsbürgereids erforderlich.