29. Oktober 2018
Ägypten

Staatsangehörigkeitsgesetz geändert

Am 14.8.2018 hat der Staatspräsident Gesetz Nr. 173 von 2018 ausgefertigt, das (neben aufenthaltsrechtlichen Regelungen) das Staatsangehörigkeitsgesetz (Gesetz Nr. 26 von 1975) modifiziert. Demnach kann die Staatsangehörigkeit erworben werden, wenn ein Ausländer 7 Millionen ägyptische Pfund (etwa 345000 Euro) oder den Gegenwert in Devisen auf einem Konto bei einer ägyptischen Staatsbank deponiert und auf der Basis einer aufgrund dieser Tatsache ausgestellten Aufenthaltsgenehmigung mindestens 5 Jahre im Land lebt. Dabei müssen die zusätzlichen Anforderungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes erfüllt sein.

Link zum Gesetzestext (in arabischer Sprache)