12. September 2013
Elfenbeinküste

Staatsangehörigkeitsrecht liberalisiert

Das Parlament der Elfenbeinküste hat im August eine Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts verabschiedet, die dieses liberalisiert. U. a. können im Ausland geborene Einwohner der Elfenbeinküste künftig gemeinsam mit ihren Abkömmlingen die ivorische Staatsangehörigkeit erhalten, wenn sie schon vor der Unabhängigkeit (1960) im Land ihren Wohnsitz hatten. Auch zwischen 1961 und 1973 in der Elfenbeinküste geborene Ausländer und ihre Kinder haben künftig ein Anrecht auf Staatsangehörigkeitserwerb. Zudem gibt es Verfahrenserleichterungen, indem die genannten Personenkreise die Staatsangehörigkeit durch Erklärung erlangen können, statt, wie bisher, ein Einbürgerungsverfahren durchlaufen zu müssen.

Die Tatsache, dass ein recht großer Teil der Einwohner der Elfenbeinküste die Staatsangehörigkeit nicht hat, war in der Vergangenheit immer wieder Gegenstand politischer Auseinandersetzungen. Auch die jetzige Reform ist politisch umstritten.