25. April 2014
Russische Föderation, Ukraine

Staatsangehörigkeitsverhältnisse auf der Krim

Aufgrund von Art. 4 des russischen Verfassungsgesetzes zur Integration der Krim vom 21.3.2014 werden alle ukrainischen Bürger und Staatenlosen mit Wohnsitz auf der Krim grundsätzlich mit Wirkung vom 18.3.2014 (dem Tag der Eingliederung der Krim in die Russische Föderation) als russische Staatsbürger anerkannt. Innerhalb einer bis zum 18.4.2014 laufenden Monatsfrist bestand die Möglichkeit, zu erklären, dass man nicht russischer Staatsbürger werden und Ukrainer oder Staatenloser bleiben will. Hiervon haben nach einer Aussage des stellvertretenden Leiters der Migrationsbehörde der Russischen Föderation, Sergej Kaljuschnij, die von der russischen Nachrichtenagentur ITAR-TASS mitgeteilt wurde, 3427 Personen Gebrauch gemacht. Die Frist sei, da sie gesetzlich festgelegt sei, nicht verlängerbar.

Die Migrationsbehörde geht außerdem davon aus, dass die meisten Einwohner der Krim wie gesetzlich vorgesehen innerhalb der nächsten drei Monate russische Pässe erhalten werden. Hierfür wurden mehr als 150 Passausstellungsbüros eröffnet. Bisher sollen etwa 350.000 der 2 Millionen Einwohner der Krim einen Antrag auf einen russischen Pass gestellt haben.

Ob der Erwerb der russischen Staatsangehörigkeit durch Einwohner der Krim zum Verlust der ukrainischen Staatsangehörigkeit führt, ist unklar, derzeit erscheint dies jedoch eher unwahrscheinlich. Verschiedene russische Stellen äußerten, die ukrainische Staatsangehörigkeit könne beibehalten werden (das russische Staatsangehörigkeitsrecht verbietet doppelte Staatsangehörigkeiten prinzipiell nicht), das ukrainische Staatsangehörigkeitsrecht lässt aber eine doppelte Staatsangehörigkeit grundsätzlich nicht zu. Nach Art. 19 Ziff. 1 lit d) des Gesetzes über die Staatsangehörigkeit der Ukraine tritt ein Verlust der Staatsangehörigkeit bei automatischem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit gemäß der Gesetzgebung des ausländischen Staates zwar nicht ein, dies gilt jedoch nicht, wenn jemand freiwillig ein diese Staatsangehörigkeit nachweisendes Dokument erhalten hat. Letztlich dürfte die Rechtsauslegung in diesem Punkt in erheblichem Maße von politischen Vorgaben abhängen. Nach Medienberichten über Reaktionen ukrainischer Offizieller ist davon auszugehen, dass die ukrainische Staatsangehörigkeit von Krim-Einwohnern von der Ukraine auch dann weiter anerkannt werden soll, wenn diese russische Pässe beantragen. Der Verlust der ukrainischen Staatsangehörigkeit erfordert einen entsprechenden Erlass des Präsidenten. 

Nach einer Entscheidung des Europäischen Rats werden Visaanträge von Krim-Einwohnern nur aufgrund ukrainischer Pässe und nur in diplomatischen und konsularischen Vertretungen auf ukrainischem Territorium (nicht in solchen auf russischem Territorium) entgegengenommen, da die Annexion der Krim als völkerrechtswidrig erachtet und nicht anerkannt wird.

Link zum Verfassungsgesetz über die Integration der Krim

(Vgl. Art. 4)