29. April 2020
Usbekistan

Stärkung der Verfahrensrechte Minderjähriger

Das Gesetz Nr. ZRU-608, das am 10.3.2020 durch den Staatspräsidenten unterzeichnet wurde, bringt Änderungen im Familiengesetzbuch vom 30.4.1998, im Gesetz über die Rechte des Kindes vom 7.1.2008, im Gesetz über die Anträge von natürlichen und juristischen Personen vom 3.12.2014 und in der Zivilprozessordnung vom 22.1.2018. Diese betreffen im Wesentlichen die Stärkung der Rechte Minderjähriger durch Einräumung zusätzlicher Verfahrens- und Beteiligungsrechte. Eine Ergänzung in Art. 96 des Familiengesetzbuchs ermöglicht es Minderjährigen ab 14 Jahre, die von ihren Eltern getrennt leben, Unterhalt von diesen einzuklagen; die Berechtigung der Vormundschafts- und Pflegschaftsbehörde, dies für sie zu tun, besteht parallel dazu.

Link zum Gesetzestext