26. Januar 2018
Costa Rica

Status gleichgeschlechtlicher Ehen

Der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 24.11.2017 auf Antrag Costa Ricas ein Gutachten zur Geschlechtsidentität sowie zur Gleichheit und Nichtdiskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare vorgelegt. Er ist darin u. a. zu dem Ergebnis gekommen, dass Costa Rica nach der Amerikanischen Menschenrechtskonvention verpflichtet sei, gleichgeschlechtliche Ehen zuzulassen.

Link zur Pressemeldung des Gerichtshofs

Link zum Volltext des Gutachtens

Als Reaktion auf das Gutachten wurde zunächst teilweise die Meinung vertreten, gleichgeschlechtliche Ehen seien in Costa Rica nun unmittelbar zulässig. Einzelne Versuche, eine solche Ehe einzugehen, wurden jedoch abgewiesen. Am 18.1.2018 stellte der Oberste Notariatsrat (Consejo Superior Notarial) in einer Entschließung (acuerdo 2018-002-024) fest, dass die geltenden gleichgeschlechtliche Ehen nicht zulassenden Normen weiter Gültigkeit haben (sodass Notare bei gleichgeschlechtlichen Eheschließungen nicht mitwirken dürfen), solange nicht eine gesetzgeberische Änderung erfolge oder die bestehende Regelung gerichtlich für verfassungswidrig erklärt werde. Dies entspricht auch der Rechtsauffassung der meisten Fachkommentatoren, die sich hierzu äußerten.

Link zum Text des acuerdo 2018-002-024