26. August 2013
Österreich

Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare ermöglicht

In Österreich ist mit Wirkung zum 1.8.2013 für gleichgeschlechtliche Paare die Möglichkeit zur Stiefkindadoption eingeführt worden. Dem war eine Verurteilung Österreichs durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vorausgegangen. Der EGMR hatte in der Ungleichbehandlung gleichgeschlechtlicher Paare im Verhältnis zu heterosexuellen Paaren in Bezug auf die Stiefkindadoption u.a. einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot des Art. 14 EMRK gesehen. Mit der Neuregelung ist Österreich das 13. europäische Land, in dem gleichgeschlechtlichen Paaren eine Stiefkindadoption möglich ist. Die Adoption fremder Kinder durch gleichgeschlechtliche Paare ist in Österreich weiterhin nicht zulässig.

Link zum Bundesgesetzblatt mit der Veröffentlichung des Reformgesetzes

Dokument des Bundesministeriums der Justiz zur Motivation der Neuregelung