26. Juni 2019
Kenia

Strafbarkeit homosexueller Handlungen aufrechterhalten

Der High Court von Kenia hat es in einem Urteil vom 24.5.2019 abgelehnt, Regelungen im Strafgesetzbuch, die homosexuelle Beziehungen unter Strafe stellen, für verfassungswidrig zu erklären. Es lägen nicht genügend Beweise dafür vor, dass die Regelungen diskriminierend seien. Die Entkriminalisierung führe außerdem zur Bildung homosexueller Partnerschaften, was dem Geist der kenianischen Verfassung widerspreche.