17. Mai 2013
Kolumbien

Streit um Status gleichgeschlechtlicher Partnerschaften

Ende April ist im Senat ein Gesetz zur Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe in Kolumbien gescheitert. Das Gesetz hätte der Umsetzung eines Gesetzgebungsauftrags des Verfassungsgerichtshofs (Corte Constitucional) gedient, der jetzt nicht mehr fristgerecht erfüllt werden kann.

Der Gerichtshof hatte in seiner Entscheidung C577 von 2011 dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 20.6.2013 eine die Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare betreffende gesetzliche Regelung zu treffen und solchen Paaren die Eingehung einer zivilrechtlichen Verbindung zwecks Familiengründung zu ermöglichen. Das Urteil enthält darüber hinaus die Aussage, dass bei Nichtumsetzung dieser Vorgabe nach dem gesetzten Termin die Möglichkeit bestehe, eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft durch vertragliche Bindung zu formalisieren („formalizar y solemnizar su unión mediante vínculo contractual“) und bei den Notariaten und Gerichten registrieren zu lassen.

Nach dem Wortlaut der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs geht es dabei nicht zwingend um eine Ehe i.e.S., sondern eine eingetragene Partnerschaft könnte der Vorgabe ebenso genügen. Wie solche eingetragenen Verbindungen, deren Realisierung nach dem Urteil unumgänglich sein dürfte, ausgestaltet und bezeichnet werden sollen, ist demzufolge sehr umstritten. Es wird sowohl die Meinung vertreten, dass eine Ehe ermöglicht werden müsse, als auch – mit Berufung auf den Wortlaut von Art. 42 der Verfassung, der Mann und Frau als Partner einer Ehe nennt – die Auffassung, es komme nur eine eingetragene Partnerschaft in Betracht. Die Justizministerin kündigte die Gründung einer Kommission zur Erarbeitung entsprechender Vorgaben an.

Link zur Entscheidung C577/2011