20. Januar 2014
USA/Utah, Oklahoma

Streit um Zulässigkeit gleichgeschlechtlicher Ehen

Am 20.12.2013 fällte U.S. District Judge Robert Shelby (ein Bundesrichter) ein Urteil, nach dem das im Amendment 3 zur Staatsverfassung festgeschriebene Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen im Bundesstaat Utah wegen Verstoßes gegen das 14. Amendment zur Bundesverfassung zu verwerfen ist und solche Ehen zugelassen werden müssen. Einen Antrag auf Vollzugsaufschub lehnte er kurz darauf ab. Daraufhin wurden im Staat etwa 900 gleichgeschlechtliche Ehen geschlossen.

Gegen das Urteil legte der Staat Utah beim 10th Circuit Court of Appeals Rechtsmittel ein. Der Supreme Court der USA ordnete auf Antrag des Bundesstaats am 6.1.2014 per einstweiliger Verfügung die Suspendierung weiterer Eheschließungen bis zur Entscheidung des Court of Appeals an.

Link zur einstweiligen Anordnung des Supreme Court

Die Gültigkeit der bereits geschlossenen Ehen ist umstritten. Während der Staat Utah es ablehnt, diese anzuerkennen, erklärte der Generalbundesanwalt der USA (Attorney General of the United States), Eric Holder, die Bundesregierung erachte entsprechende Ehen für gültig.

Sofern das Verfahren in der Hauptsache zum Supreme Court der USA gelangt, käme einer entsprechenden letztinstanzlichen Entscheidung erhebliche Bedeutung zu. Nach der Entscheidung des Supreme Court zum Defense of Marriage Act vom 26.6.2013 ist die Frage, ob gleichgeschlechtliche Ehen aufgrund der Bundesverfassung zuzulassen sind, umstritten, obwohl eine Mehrheit der Verfassungsjuristen zunächst der Auffassung war, das DOMA-Urteil lasse das Recht der Bundesstaaten, gleichgeschlechtliche Ehen zu verbieten, unberührt. Derzeit sind gleichgeschlechtliche Ehen in einer Reihe von Bundesstaaten zugelassen, in anderen dagegen – teils durch explizite Bestimmungen der Staatsverfassung – verboten. Eine Supreme-Court-Entscheidung würde insofern eine einheitliche Rechtslage für die gesamten USA schaffen.

Am 14.1.2014 entschied ein anderer Bundesrichter, U.S. District Judge Terence Kern, dass das Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen in Oklahoma gegen die Bundesverfassung verstoße. Das entsprechende Amendment der Staatsverfassung von Oklahoma sei unvereinbar mit der Equal Protection Clause im 14. Amendment zur Bundesverfassung. Die Regelung in Oklahoma sei „willkürlich und irrational“. Der Richter verzichtete jedoch darauf, das Urteil für sofort vollziehbar zu erklären, sodass es in Oklahoma bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens keine gleichgeschlechtlichen Ehen geben wird. Keinen Erfolg hatte der Antrag, auch Sec 2 des bundesrechtlichen Defense of Marriage Act für verfassungswidrig zu erklären, die vorsieht, dass die Bundesstaaten gleichgeschlechtliche Ehen, die in anderen Bundesstaaten geschlossen wurden, nicht anerkennen müssen.

Auch dieses Urteil stärkt die Erwartung, dass die Frage, ob gleichgeschlechtliche Ehen aufgrund der Bundesverfassung in den ganzen USA zuzulassen sind, in nicht allzu ferner Zukunft durch den Supreme Court geklärt wird.