25. Februar 2015
USA

Supreme Court nimmt Verfahren zu gleichgeschlechtlichen Ehen an

Der Supreme Court der USA hat im Januar bekannt gegeben, dass er vier Verfahren zur Frage, ob die Bundesverfassung es gebietet, gleichgeschlechtliche Ehen zuzulassen, oder ob die Bundesstaaten diese verbieten dürfen, zur Entscheidung angenommen hat. Die Entscheidung wird für Juni erwartet.

Bisher hatte der Supreme Court die höchstrichterliche Klärung dieser Frage mit dem Argument verweigert, es gebe keinen Entscheidungsbedarf, da die Rechtsprechung der Bundesberufungsgerichte dazu einheitlich sei (im Sinne einer Bundesverfassungswidrigkeit eines Verbots gleichgeschlechtlicher Ehen). Dies ist u.a. nach einer insofern abweichenden Entscheidung des United States Court of Appeals for the Sixth Circuit vom 6.11.2014 nun aber nicht mehr der Fall.