26. Juli 2017
Georgien

Temporäre Regelung zum Ehefähigkeitsalter ausgelaufen

Am 1.1.2017 ist die Gültigkeit von Art. 1507-3 des Zivilgesetzbuchs (erlassen durch Gesetz Nr. 4649 vom 16.12.2015) ausgelaufen. Die temporär geltende Vorschrift hatte das Ehefähigkeitsalter während des Jahres 2016 auf 17 Jahre festgesetzt – bei Vorliegen eines besonderen Grundes wie z.B. Schwangerschaft und einer gerichtlichen Genehmigung als Voraussetzungen für Minderjährige – während vorher mit Einwilligung der Eltern oder Sorgeberechtigten eine Eheschließung ab 16 Jahren möglich war. Seit dem 1.1.2017 sind Eheschließungen nun nur noch ab 18 Jahren möglich. (Quelle: Meldung des Global Legal Monitor der Library of Congress vom 9.5.2017)

Link zum Gesetz Nr. 4649 vom 16.12.2015 (in georgischer Sprache)

Link zur Meldung im Global Legal Monitor der Library of Congress