30. Oktober 2019
Tunesien
Übereinkommen zum Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch
Übereinkommen zum Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch
Das Europäische Übereinkommen vom 25.10.2007 zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch wird für Tunesien am 1.2.2020 in Kraft treten; als zuständige Behörde nach Art. 37 Abs 1 wurde das Innenministerium benannt.
Quelle: www.conventions.coe.int (SEV Nr. 201)