25. November 2015
Deutschland

Übereinkommen zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung

Das Europäische Übereinkommen vom 25.20.2007 zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch tritt für Deutschland am 1.3.2016 in Kraft.

Quelle: www.conventions.coe.int (SEV Nr. 201)