29. November 2012
Montenegro, Ruanda

Übereinkommen über Kinderschutz und internationale Adoption

Das in Den Haag am 29.5.2003 zur Unterzeichnung aufgelegte Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption ist für Montenegro am 1.7.2012 in Kraft getreten.

Im Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland zu Ruanda ist das Übereinkommen nicht in Kraft getreten, da Deutschland am 1.7.2012 gemäß Art. 44 Absatz 3 Einspruch erhoben hat.

Quelle: BGBl 2012 II 1360