28. August 2014
Jersey

Übereinkommen über die Rechte des Kindes

Das Vereinigte Königreich hat gegenüber dem UN-Generalsekretär als Depositar eine Erklärung hinsichtlich der Anwendbarkeit des Übereinkommens vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes für Jersey mit Wirkung vom 29.4.2014 abgegeben. Jersey ist eine sogenannte Crown Dependency und gehört nicht zum Vereinigten Königreich i.e.S., sodass die Anwendbarkeit insofern der gesonderten Feststellung bedurfte.

Quelle: BGBl. 2014 II 408