27. Mai 2015
Italien, Malta, Türkei

Übereinkommen über die Rückführung Minderjähriger

Das Europäische Übereinkommen vom 28.5.1970 über die Rückführung Minderjähriger tritt nach der erforderlichen 3. Ratifikation am 28.7.2015 für Italien, Malta und die Türkei in Kraft. Deutschland hat das Übereinkommen lediglich gezeichnet und ist damit (noch) nicht Vertragsstaat.

Quelle: : www.conventions.coe.int (SEV Nr. 071)