25. Juli 2014
Gambia, Belgien, Georgien, Paraguay

Übereinkommen über Staatenlosigkeit

Gambia ist im Rahmen einer Zeremonie in Genf am 1.7.2014 dem Übereinkommen vom 28.9.1954 über die Rechtsstellung von Staatenlosen und dem Übereinkommen vom 30.8.1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit beigetreten. Dies ist u.a. deshalb von besonderer Bedeutung, weil in Gambia ausnahmslos ius sanguinis gilt und Personen, die ihre Abstammung nicht nachweisen konnten, in der Vergangenheit deshalb oft Schwierigkeiten bei der Erlangung der Staatsangehörigkeit hatten. Zudem gibt es in Gambia Flüchtlinge aus dem Senegal, aus der Elfenbeinküste und aus Sierra Leone.

Nach einer Pressemitteilung des UNHCR-Sprechers Adrian Edwards traten am 1.7. außerdem Belgien, Georgien und Paraguay den beiden Abkommen bei.