24. April 2018
Portugal

Übereinkommen über die an Verfahren vor dem EGMR teilnehmenden Personen

Das Europäische Übereinkommen vom 5.3.1996 über die an Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte teilnehmenden Personen wird für Portugal am 1.6.2018 in Kraft treten.

Quelle: www.conventions.coe.int (SEV Nr 161)