25. November 2015
Tadschikistan

Übereinkommen zur Befreiung ausländischer Urkunden von der Legalisation

Am 31.10.2015 ist das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation für Tadschikistan in Kraft getreten. Wegen Einspruchs der Bundesrepublik Deutschland gemäß Art. 12 Abs. 2 hat es allerdings im Verhältnis zu Deutschland keine Geltung.

Quelle: BGBl. 2015 II 1219