25. Juli 2014
Inkrafttreten für 13 Staaten

Übereinkommen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen

Am 1.8.2014 tritt das Europäische Übereinkommen vom 11.5.2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt für 11 Staaten (Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Dänemark, Italien, Montenegro, Österreich, Portugal, Serbien, Spanien und die Türkei) in Kraft, am 1.11.2014 für zwei weitere (Frankreich und Schweden), allerdings noch nicht für Deutschland (Zeichnung 11.5.2011). Gegenstand ist die Verpflichtung der teilnehmenden nationalen Gesetzgeber zum Erlass entsprechender Schutzbestimmungen und Maßnahmen (u.a. Vorkehrungen gegen Zwangsehen). Als erstes internationales rechtsverbindliches Element, das einen umfassenden Rahmen zum Schutz von Frauen vor jeglicher Form von Gewalt schafft, wird es vom Europarat als „Meilenstein“ eingestuft.