29. September 2014
Belgien, Gambia, Georgien

Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit

Das Übereinkommen vom 30.8.1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit tritt am 29.9.2014 nach Maßgabe einer Erklärung zu Art. 2 sowie Art. 8 Abs. 3 des Übereinkommens für Belgien in Kraft.

Ebenfalls am 29.9.2014 tritt es für Gambia in Kraft.

Für Georgien tritt es am 29.9.2014 nach Maßgabe einer Erklärung zu Art. 8 Abs. 3 des Übereinkommens in Kraft.

Quelle: BGBl. 2014 II 513.