23. Oktober 2014
Guinea, Kolumbien
Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit
Das Übereinkommen vom 30.8.1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit ist für Guinea am 15.10.2014 in Kraft getreten.
Für Kolumbien tritt es nach Maßgabe eines Vorbehalts zu Art. 14 des Übereinkommens am 13.11.2014 in Kraft.
Quelle: BGBl. 2014 II 735