23. Februar 2015
Argentinien, Peru

Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit

Das UN-Übereinkommen vom 30.8.1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit tritt für Argentinien am 11.2.2015 und für Peru am 12.3.2015 in Kraft.

Quelle: BGBl. 2015 II 148; Behörden, Vorbehalte, Erklärungen unter https://treaties.un.org/