01. Januar 2011

Ukraine. Haager Apostilleübereinkommen

Die Ukraine hatte am 02.04.2003 ihren Beitritt zum Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5.10.1961 (sogenanntes Apostilleübereinkommen) erklärt. Deutschland hat am 22.07.2010 seinen Einspruch gemäß Artikel 12 Absatz 2 des Übereinkommens gegen den Beitritt der Ukaine zurückgenommen. Das Übereinkommmen ist somit im Verhältnis beider Staaten am 22.07.2010 in Kraft getreten. 

Quelle: BGBl. 2010 II S. 1195