12. Februar 2013
Vereinigtes Königreich

Umgangsrecht für Spermaspender

Der britische High Court hat am 31.1.2013 in einem Präzedenzfall entschieden, dass Spermaspendern das Recht zusteht, einen Antrag auf Gewährung regelmäßigen Kontakts mit ihrem biologischen Kind zu stellen. Im entschiedenen Fall hatten die Partner einer homosexuellen Partnerschaft jeweils eine Samenspende für eines von zwei befreundeten lesbischen Paaren zur Verfügung gestellt. Dabei war nur eine mündliche Absprache zum Ausschluss eines Umgangsrechts getroffen worden.

Nach dem Human Fertilisation and Embryology Act 2008 sind gleichgeschlechtliche Paare rechtlich die Eltern mittels Spermaspende gezeugter Kinder. Bisher wurde Spermaspendern ein Umgangsrecht verweigert.