30. Januar 2023
Bundesgesetzblatt

Umstellung bei Gesetzblattangaben

Seit dem 1.1.2023 erscheint das Bundesgesetzblatt nicht mehr auf Papier, sondern nur noch online. Das bedingt auch eine Änderung bei den hierauf bezogenen Fundstellenangaben im Werk »Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht« und in Bergmann Aktuell: Für alle Fundstellenangaben ab 2023 werden keine Seitenzahlen mehr angegeben, sondern die jeweilige Nummer der Gesetzesveröffentlichung.

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