20. Februar 2014
Elfenbeinküste
UN-Übereinkommen über die Rechtsstellung von Staatenlosen
Das UN-Übereinkommen vom 28.9.1954 über die Rechtsstellung von Staatenlosen ist für die Elfenbeinküste am 1.1.2014 in Kraft getreten.
Quelle: BGBl 2014 II 101