25. September 2015
El Salvador

Unterhaltsrecht geändert

Eine Änderung des Familiengesetzbuchs durch Decreto No 989 vom 16.4.2015 betrifft Art. 260 und Art. 261 FamGB. Art. 260 Abs. 1 FamGB wurde dahingehend geändert, dass Unterhaltsansprüche nicht mehr verzichtbar sind; die in Art. 261 festgelegte Verjährungsfrist von zwei Jahren für Unterhaltsforderungen wurde aufgehoben; solche Forderungen sind nun unverjährbar. Die Änderung ist 8 Tage nach der am 5.5.2015 erfolgten Publikation in Kraft getreten.

Link zum Gesetzestext