29. März 2023
Panama

Unzulässigkeit gleichgeschlechtlicher Ehen verfassungskonform

Der Oberste Gerichtshof Panamas (die Corte Suprema de Justicia) hat am 1.3.2023 ein am 16.2.2023 gefälltes Urteil veröffentlicht, nach dem die im Familiengesetzbuch und im IPR-Gesetzbuch enthaltene Beschränkung des Zugangs zur Ehe auf verschiedengeschlechtliche Paare verfassungskonform ist.

Die Entscheidung wurde durch die Interamerikanische Menschenrechtskomission kritisiert, die auf Gutachten 24-17 von 2017 des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte verwies, in dem der Gerichtshof die Auffassung vertreten hatte, gleichgeschlechtlichen Paaren seien die gleichen Rechte einzuräumen wie verschiedengeschlechtlichen, was  am sinnvollsten durch eine entsprechende Öffnung der Ehe erreicht werden könne (wobei der Gerichtshof die Einführung eingetragener Lebenspartnerschaften unter bestimmten Bedingungen als mögliche Alternative angesehen hatte).

Link zu Stellungnahme der Interamerikanisches Menschenrechtskommission