29. Mai 2017
Republik China (Taiwan)

Urteil des Verfassungsgerichts zu gleichgeschlechtlichen Verbindungen

Das Verfassungsgericht der Republik China hat in einem Urteil vom 24.5.2017 die Eherechtsnormen des Zivilgesetzbuchs insoweit für verfassungswidrig erklärt, als sie es gleichgeschlechtlichen Paaren nicht erlauben, eine dauerhafte Verbindung intimer und exklusiver Natur mit dem beabsichtigten Zweck der gemeinsamen Lebensbewältigung einzugehen. Dies verstoße gegen die Eheschließungsfreiheit (Art. 22 der Verfassung) und den Gleichheitsgrundsatz (Art. 7 der Verfassung). Dem Gesetzgeber wurde aufgegeben, innerhalb von zwei Jahren Abhilfe zu schaffen. Sofern dies nicht geschehe, sei eine Eheregistrierung gleichgeschlechtlicher Paare bei den für die Haushaltsregistrierung zuständigen Behörden möglich.

Link zur Pressemitteilung zum Urteil (in englischer Sprache)