29. November 2016
Italien

Urteil des Verfassungsgerichtshofs zum Namensrecht

Der italienische Verfassungsgerichtshof hat am 8.11.2016 eine Grundsatzentscheidung zum Namensrecht gefällt; in der amtlichen Pressemitteilung vom selben Tag hierzu wird ausgeführt: „Der Gerichtshof hat die Unrechtmäßigkeit der Norm erklärt, die die automatische Zuteilung des Nachnamens des Vaters an das legitime Kind vorsieht, soweit ein davon abweichender Wille der Eltern vorliegt.“

Der Text des Urteils selbst liegt noch nicht vor.

Im Jahre 2014 hatte der EGMR entschieden, dass das entsprechende Vorgehen italienischer Behörden gegen die EMRK verstoße.

Link zum EGMR-Urteil