21. Oktober 2020
Bolivien

Urteil zu Eintragung einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft

Die Zweite Verfassungskammer (Sala Constitucional Segunda) des Tribunal Departamental de Justicia in La Paz hat mit einem Urteil vom 3.7.2020 (betreffend amparo constitucional 127/20) entschieden, dass die Nationale Direktion des Zivilregisterdienstes (Dirección Nacional del Servicio de Registro Cívico) eine Lebensgemeinschaft (unión civil) eines gleichgeschlechtlichen Paares ins Register einzutragen hat. Zur Begründung berief sich das Gericht u. a. auf das Rechtsgutachten 24/17 des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte, nach dem die Mitgliedsstaaten der Amerikanischen Menschenrechtskonvention gleichgeschlechtliche Paarbeziehungen rechtlich anzuerkennen haben.

Die Registerdirektion leistete dem jedoch nicht Folge, sondern rief am 31.7.2020 das Verfassungsgericht (Tribunal Constitucional Plurinacional) an. Nach Auffassung der Nichtregierungsorganisation Derechos en Acción ist die Weigerung, die Gerichtsentscheidung umzusetzen, rechtswidrig, da nach Art. 129 V der Politischen Verfassung Entscheidungen in Verfahren, die den Grundrechtsschutz (amparo constitucional) betreffen, sofort umzusetzen sind.

Pressemeldung der Organisation „Derechos en Acción“ zum Verfahren

Für den Hinweis auf diese Nachricht dankt die Bergmann-Redaktion Herrn Dr. Dirk Rissel, Baden-Baden.