25. November 2015
Kolumbien

Urteil ermöglicht Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare

Der kolumbianische Verfassungsgerichtshof hat mit Urteil vom 4.11.2015 entschieden, dass drei Vorschriften des Kinder- und Jugendgesetzbuchs, die die Adoption durch Paare regeln, die in faktischer Lebensgemeinschaft leben, verfassungskonform so auszulegen sind, dass sie, soweit dies im Kindesinteresse ist, auch die Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare umfassen. Damit sind in Kolumbien Adoptionen durch gleichgeschlechtliche Paare möglich.

In einem weiteren Urteil vom 12.11.2015 entschied der Gerichtshof, dass die Zivilregisterbehörde innerhalb von 30 Tagen ihre Formulare so zu gestalten hat, dass ein Kind auch von einem gleichgeschlechtlichen Paar registriert werden kann.