20. Februar 2014
Vereinigtes Königreich/England und Wales

Urteil zum gewöhnlichen Aufenthalt von Kindern

Der englische Supreme Court hat in einem Urteil vom 15.1.2014 erstmals entschieden, dass Kinder einen gewöhnlichen Aufenthalt haben können, der von dem des Elternteils, bei dem sie sich aufhalten, abweicht. Bei der Entscheidung über die Feststellung des Orts des gewöhnlichen Aufenthalts sei die geistige Befindlichkeit („state of mind“) des Kindes zu berücksichtigen.

In dem Fall ging es um den gewöhnlichen Aufenthalt von vier Kindern eines englischen Vaters und einer spanischen Mutter, die nach der Trennung zunächst 4 Monate bei der Mutter in Spanien gelebt hatten und bei einem Weihnachtsferienbesuch bei ihrem Vater von diesem in England zurückgehalten wurden. Im von der Mutter aufgrund der Haager Kindesentführungskonvention von 1980 angestrengten Verfahren trug der Vater vor, die Kinder hätten keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien gehabt.

Das Gericht stellte weiterhin fest, dass dem ältesten Kind hätte Parteistatus eingeräumt werden müssen.

Pressemitteilung des Supreme Court zum Urteil

Link zum Urteil