27. November 2019
Kaimaninseln

Urteil zu gleichgeschlechtlichen Ehen

Der Court of Appeal des britischen Überseeterritoriums Cayman Islands hat mit einem Urteil von 7.11.2019 ein Urteil des Grand Court (des Chief Justice Anthony Smellie) vom 29.3.2019, das die Unzulässigkeit gleichgeschlechtlicher Ehen für verfassungswidrig erklärt hatte, revidiert. Die Einführung gleichgeschlechtlicher Ehen sei verfassungsrechtlich nicht zwingend; gleichwohl sei es geboten, für gleichgeschlechtliche Paare eingetragene Partnerschaften (Civil Partnerships) oder eine vergleichbare Form der rechtlichen Verbindung zu ermöglichen. Das Urteil kann beim britischen Privy Council angefochten werden.

Das Gericht legte zwar keine Frist für die Einführung von Civil Partnerships fest, forderte aber die Regierung des Vereinigten Königreichs auf, tätig zu werden, falls die Regierung der Cayman Islands untätig bleibe. Der Premierminister der Cayman Islands, Alden Mc Laughlin, teilte derweil mit, dass er es für unwahrscheinlich halte, dass das Thema vor dem Frühjahr 2020 angegangen werden könne.