23. Mai 2014
Indien

Urteil zum Nachscheidungsunterhalt bei muslimischen Ehen

Der indische Supreme Court hat am 16.4.2014 im Urteil Shamim Bano vs. Asraf Khan entschieden, dass einer geschiedenen muslimischen Frau Unterhalt nach dem Muslim Women (Protection of Rights on Divorce) Act auch nach der Wartezeit (iddat-Periode) zusteht und nicht nur innerhalb derselben. Das auf Sec 3 und 4 dieses Gesetzes gestützte Urteil weicht vom klassischen islamischen Recht ab, das überhaupt keinen Nachscheidungsunterhalt vorsieht.

Die Frage, ob geschiedene muslimische Ehemänner zur Zahlung von Nachscheidungsunterhalt verpflichtet sind, ist spätestens seit dem insofern bahnbrechenden Shah Bano-Urteil des Supreme Court von 1985 positiv entschieden. Im vorliegenden Fall hatte die Vorinstanz die Unterhaltsverpflichtung jedoch auf die iddat-Periode (d.h. die Zeitspanne, innerhalb derer eine geschiedene Frau keine neue Ehe eingehen kann) begrenzt. Dies erklärte der Supreme Court nun für rechtswidrig.

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