12. September 2013
Indien

Urteil zum Nachweis der Staatsangehörigkeit

Der High Court von Mumbai (Bombay) hat entschieden, dass ein indischer Pass, eine Geburtsurkunde oder eine sogenannte Aadhaar Card (Ausweis mit Identitätsnummer) für den Nachweis der indischen Staatsangehörigkeit bei nach dem 1. Juli 1987 geborenen Personen nicht hinreichend sind. Vielmehr sei nachzuweisen, dass mindestens ein Elternteil die indische Staatsangehörigkeit hatte.

Ab dem 1.7.1987 in Indien geborene Personen sind nur dann indische Staatsangehörige, wenn mindestens ein Elternteil die indische Staatsangehörigkeit hatte. Vom 26.1.1950 bis zum 30.6.1987 in Indien Geborene sind dagegen kraft ius soli indische Staatsangehörige, auch dann wenn ihre Eltern keine Inder sind bzw. waren.