27. Mai 2021
Island

Urteil zu Registereintragung bei kommerzieller Leihmutterschaft

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einem Urteil vom 18.5.2021 (Valdís Fjölnisdóttir and Others v. Iceland) entschieden, dass die Nichtanerkennung eines Elternbandes zwischen intendierten Eltern durch kommerzielle Leihmutterschaft und einem mit ihnen biologisch nicht verwandten Kind nicht gegen das Recht auf Familienleben (Art. 8 EMRK) verstößt, sondern im Rahmen einer Einschätzungsprärogative liegt, die dem isländischen Staat zuzuerkennen ist. In dem Fall hatte ein lesbisches Paar aus Island per Leihmutterschaft in den USA einen Sohn bekommen. Island lehnte dessen Eintragung ins isländische Zivilregister als Kind der Klägerinnen und die Eintragung als isländischer Staatsbürger ab. Ein Adoptionsverfahren, das die Erlangung einer Elternstellung ermöglicht hätte, hatten die Klägerinnen zunächst eingeleitet, dann aber abgebrochen, nachdem sie sich hatten scheiden lassen.

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